Krankheit und Tod


Nein, es ist kein schönes Thema. Aber jedes Lebewesen kann krank werden und es wird irgendwann sterben.

 

Als grobe Richtlinie zur Lebenserwartung gilt:

  • Hybridhühner ca. 3 Jahre
  • Rassehühner (bei guter Haltung und Konstitution) ca. 6 - 10 Jahre

Man muss aber auch bei Rassehühnern davon ausgehen, dass sich ab dem Alter von ca. 3 Jahren die ersten ernsthafteren Erkrankungen einstellen können (nicht müssen).

 

Der Instinkt eines Tieres sagt ihm, dass es so lange wie möglich durch- und mit der Gruppe mithalten muss. Es kann daher sein, dass man zu spät merkt, wie krank ein Tier tatsächlich ist. Dann bleibt nur, es zu erlösen.

 

Die Optionen:

  • Notschlachten. Wenn man das selbst nicht kann, kennt man vielleicht jemanden, der es kann.
  • Tierarzt holen und einschläfern.

Jede Form des Schlachtens (ob Notschlachtung oder Verwertung für den Eigenbedarf) ist im Tierschutzgesetz eindeutig geregelt. Es wird nicht einfach draufgeknüppelt!

Die Tierschutz-Schlachtverordnung (einsehbar hier: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv_2013/TierSchlV.pdf) legt fest:

 

  • Nicht mehr als unvermeidbare Aufregung oder Schäden
  • Rasches und wirksames Betäuben und Töten
  • Sachkundenachweis notwendig